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Demokratie in der Schule

Wir möchten Dir hier die wichtigsten Organe der Schule vorstellen, die aktiv Veränderungen in der Schule bewirken können:
Es gibt einmal die Lehrer, dann die Schüler und auch noch die Eltern. Jede Gruppe für sich kann in Komitees, oder auch einzeln Beschlüsse über Dinge fassen, die sie gerne durchsetzen möchte.

Organe der Schule:
Oberste Instanz ist die Schulkonferenz. Sie fällt alle wichtigen Entscheidungen zu Themen wie z.B.:
Projektwoche, Stundentafel, bewegliche Ferientage usw.
Den Vorsitz bei der Schulkonferenz hat der Schulleiter.
Zusätzlich zu zwölf Lehrern sind auch sechs Schüler und sechs Eltern vertreten und haben Stimmrecht.

Schulleiter:
Er ist sozusagen der unabhängige Geschäftsführer, Personalchef und Richter der Schule. Er sollte sich gleichermaßen um Lehrer- und Schüleranliegen kümmern.
Er entscheidet auch in besonderen Fällen z.B. bei Beurlaubungen.

Lehrerkonferenz:
heißt die Versammlung aller Lehrer, in der diese über ihre Anliegen und über ihre Anträge an die Schulkonferenz beraten, sie wählt zwölf Vertreter für die Schulkonferenz.

Fachkonferenzen:
In den Fachkonferenzen treffen sich die Vertreter eines Faches, um spezifische Belange zu beschließen (Bücher, Unterrichtsinhalte, Notengebung etc.). Die gewählten Schüler (jeder Schüler hat die Möglichkeit, Vertreter zu werden) bzw. Elternvertreter haben nur beratende Stellung, dürfen aber jederzeit Anträge stellen.

 

Die Organisation der Schülervertretung

Schülerrat:
Vergleichbar mit der Lehrerkonferenz ist der Schülerrat eine Versammlung der Schüler, an der stellvertretend für alle, die Klassen- und Stufensprecher der Klassen/Stufen teilnehmen (Stellvertreter nur bei Verhinderung des Hauptvertreters, oder auf besondere Einladung).
Der Schülerrat wählt am Anfang jeden Schuljahres den Schülersprecher (und zwei Stellvertreter) sowie drei weitere Schüler für die Schulkonferenz, in die dann diese sechs Abgeordneten geschickt werden. Außerdem werden die SV-Lehrer, der Kassenwart und deren Prüfer gewählt. Die Wahl der Vertreter für die Fachkonferenzen finden ebenfalls im Schülerrat statt. Jeder Schüler kann sich durch seinen Klassensprecher zur Wahl eines beliebigen Faches aufstellen lassen.
Im Schülerrat haben alle Schüler die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anliegen über ihre Klassensprecher einzubringen.
Zusätzlich sind auf Wunsch der Schüler bei einer Schülerratssitzung auch die zwei SV-Lehrer anwesend. Sie haben jedoch kein Stimmrecht und sind nur beratend tätig.

Schülersprecher:
Wie es der Name sagt, "spricht" er stellvertretend für alle Schüler der Schule. Der Schülersprecher vertritt also die Schüler vor den Lehrern und dem Direktor.
Das Amt des Schülersprechers beinhaltet zusätzlich die Leitung der SV-Arbeit, die Organisation und Leitung der Schülerratssitzungen sowie die Teilnahme in der Schulkonferenz.

SV-Gremium:
Das sogenannte Gremium der SV kann man eigentlich nicht direkt in das demokratische System der Schulorganisation einordnen. Es besteht aus freiwilligen Mitarbeitern, die sich mindestens einmal die Woche treffen, um kurzfristige Aufgaben und Formalitäten zu erledigen und weitere Arbeiten der SV zu besprechen. Offizielles Stimmrecht für schulpolitische Dinge hat diese Gruppe nicht.

Klassensprecher:
Die Klassensprecher und die Oberstufensprecher jedes Jahrgangs (pro zwanzig Schüler ein Vertreter) vertreten ihre Klassen und Stufen im Schülerrat. Sie sollten die Meinungen ihrer Mitschüler vertreten sowie darlegen und sollten in deren Sinne ihre Stimme einsetzen. Außerdem dienen sie zur schnelleren Rücksprache zwischen der SV und den Klassen, bzw. Stufen.
Jeder Stufe/Klasse steht auf Antrag und in Absprache mit Klassen- bzw. Stufenleiter eine Stunde im Monat zur Besprechung von SV-, Klassen- oder Stufenangelegenheiten zu.
Hinweis: Die Kurssprecher haben keine Funktion in der SV. Sie vertreten lediglich ihren Kurs vor dem unterrichtenden Lehrer.

Vertreter für die Schulkonferenz:
Sie vertreten die Schülerschaft. In der Schulkonferenz sitzen drei Schüler, die vom Schülerrat gewählt werden sowie der Schulsprecher und die beiden Stellvertreter.

Vertreter für die Fachkonferenz:
Auch in den Fachkonferenzen der einzelnen Fächer haben Eltern und Schüler eine Vertretung. Der Schülerrat wählt aus einer Liste von freiwilligen Schülern am Anfang jedes Schuljahres diese Vertreter. Die Klassensprecher und Jahrgangsstufensprecher, können ihre Interessenten (jeder kann sich freiwillig dafür melden) in der ersten SV-Sitzung jeden neuen Schuljahres zur Wahl stellen.

Anwesenheitspflicht und Beurlaubung
Leistungsbewertung
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Allgemeine Schulordnung (ASchO; Gesetzestext)

 
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