Anwesenheitspflicht und Beurlaubung
Organisation in der Schule - erfahrungsgemäß eine ständige Streitfrage im Unterricht.
Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Entschuldigung akzeptabel ist oder nicht, der Zweifel, ob man sich bei längerer Krankheit in der Schule melden muss oder nicht, drei verschiedene Regelungen eines Problems bei zwei verschiedenen Lehrern...
Anlass genug, dieser Frage auf den Grund zu gehen. Im Folgenden findest Du also die vom Gesetz vorgeschriebenen Regelungen, die somit auch in den Schulen garantiert gültig sind.
Allgemein:
Was heißt Anwesenheit? Entgegen landläufig verbreiteten Meinungen heißt "anwesend sein"
nicht nur körperliche Anwesenheit - Du bist auch gesetzlich verpflichtet pünktlich zu sein, Dich vorzubereiten (Hausaufgaben), mitzuarbeiten und Deine Arbeitsmaterialien dabei zu haben.
Wann musst Du anwesend sein?
Grundsätzlich bei allen "für verbindlich erklärten" Schulveranstaltungen. Was nun verbindlich ist, entscheidet der Schulleiter. Verbindlich sind zum Beispiel auch Bundesjugendspiele und
Sport-Spiele-Tage.
Ja aber, es haben doch alle gefehlt! (§ 8, Satz2 ASchO)
Antwort: Ja und? - Verstöße gegen die Teilnahmepflicht sind auch nicht durch gemeinschaftliches Handeln gerechtfertigt. Zu deutsch: Wenn alle gefehlt haben, soll der Lehrer jeden einzelnen gemäß seiner Pflichtverletzung behandeln.
Darfst Du eigentlich auch streiken?
Nein. Auch nicht in Teilbereichen (gemeinschaftliches Verweigern der Hausaufgaben o. Ä.) und auch nicht mit Zustimmung der Eltern.
Krankheiten und Entschuldigungen:
Wann musst Du Dich eigentlich entschuldigen; und wie?
Am Ende des Fehlens schriftlich von den Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes (bei Krankheit braucht die genaue Art der Krankheit nicht angegeben werden).
Fehlst Du länger als einen Tag, muss die Schule am zweiten Tag schriftlich oder mündlich benachrichtigt werden - der Grund muss nicht unbedingt angegeben werden (es ist aber üblich).
Fehlst Du sogar länger als zwei Wochen, so ist der Schule spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen (in der AschO fehlen jedoch genauere Angaben).
Wann darfst Du eigentlich fehlen und wann nicht?
Das liegt in der Hand des Fachlehrers bzw. des Schulleiters und hängt z.B. auch von Deinem Alter ab. Grundsätzlich gilt:
Es muss sich um nicht vorhersehbare zwingende Gründe handeln, d.h. eine leichte Erkältung ist keine Entschuldigung. Du musst also anwesend sein.
Wenn Du vorher weißt, dass Du fehlst (Arztbesuch, Musterung, Führerscheinprüfung etc.), musst Du Dich vorher beurlauben lassen.
Häufen sich vergleichbare Gründe (Dein Bus ist zum 36. Mal zu spät gekommen), so handelt es sich um nicht zwingende Gründe. Dein Fehlen ist also auch nicht entschuldigt, der Lehrer darf es dann als unentschuldigte Fehlzeit notieren.
Zwei erwähnenswerte Sonderfälle:
Bei extremer Witterung (Schnee, Eis) entscheidest Du bzw. Deine Eltern, ob Du zur Schule gehst, oder nicht.
Arztbesuche sind in der Regel nicht entschuldigt, solange sie auch auf den Nachmittag hätten gelegt werden können. Bei Blutabnahmen, die in der Regel morgens stattfinden (auf nüchternen Magen!) ist der Arztbesuch allerdings doch entschuldigt, da es sich um einen zwingenden Grund handelt.
Wann darf die Schule ein Attest verlangen?
Immer nur dann, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit des Entschuldigungsgrundes bestehen.
Und am Tag vor den Ferien?
Dieser Fall ist die einzige Ausnahme zur Regel: Fehlt man am Tag vor bzw. nach den Ferien, so reicht bereits dies für begründete Zweifel aus: die Schule kann also ein Attest verlangen.
Musst Du den versäumten Stoff nachholen?
Selbstredend - allerdings muss Dir dazu genug Zeit gegeben werden.
Wer darf Dich eigentlich beurlauben?
In der Sekundarstufe I (Klassen fünf bis zehn) darf der Klassenlehrer, in der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe elf bis 13) der Jahrgangsstufenleiter bis zu zwei Tagen im Vierteljahr beurlauben. Alles, was darüber hinausgeht, bearbeitet der Schulleiter.
Für was wirst Du beurlaubt?
Aus "wichtigen Gründen" auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers. Was "wichtige Gründe" sind, ist in der ASchO nicht genau bestimmt. Der Lehrer, Jahrgangsstufenleiter bzw. Schulleiter hat hier einen sogenannten "Ermessensspielraum".
Wann und wie lange darfst Du beurlaubt werden?
Du darfst vom Klassenlehrer bis zu zwei Tage, vom der Schulleiter bis zu zwei Wochen pro Vierteljahr beurlaubt werden. Am Tag vor oder nach den Ferien darfst Du nur in besonders dringenden Fällen, und nur vom Schulleiter beurlaubt werden. Es gehört übrigens nicht zu den dringenden Fällen, dass Du eine Reise gebucht hast.
Demokratie in der Schule
Leistungsbewertung
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Allgemeine Schulordnung (ASchO; Gesetzestext)
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