Totalverweigerung
Marco kann sich noch genau an den Tag erinnern, an dem er seinen ersten Musterungsbescheid bekam. Für den damals 18-jährigen Schüler ist das der größte Schock seines Lebens, als er den Umschlag des Einschreibens geöffnet hat und den Brief der Bundeswehr in der Hand hält. Aber noch hat er die vage Hoffnung, ausgemustert zu werden. Er vertraut auf seine A11ergien, seine Seh- und Hörprobleme und was er sonst noch hat. Bei der Musterungskammer wird er zuerst gefragt, ob er verweigern wolle. "Nein", sagt Marco, in der Hoffnung, dadurch die Beamten etwas freundlicher zu stimmen. Er kann ja auch später noch verweigern. "Wirklich nicht?" fragt der Beamte wieder. "Hmm, nein, ich glaube nicht", nun etwas zögernd. "Es ist aber Ihre letzte Chance zu verweigern." Vollends eingeschüchtert gesteht der junge Mann nun doch, dass er eigentlich verweigern möchte. Erst später erkennt er, dass man ihn angelogen hat. Natürlich hätte er jederzeit später, auch nach der Musterung, noch verweigern können.
Inzwischen hat Marco viel dazu gelernt. Er ist sicherer geworden im Umgang mit den Bundeswehrleuten. Noch zwei Jahre, nämlich bis er 27 ist, muss er irgendwie verbringen, denn dann kann ihn die Bundeswehr nicht mehr holen. Und er weiß, dass die Chancen gut für ihn stehen, aus diesem Kampf um das eine Jahr seines Lebens als Sieger hervorzugehen.
Bei seiner Musterung wird das Übliche untersucht. Seine diversen Krankheiten und Beschwerden beeindrucken die Ärztinnen, die ihn untersuchen, wenig. Erst als er beiläufig erwähnt, dass er oft auch starke Kopfschmerzen hat, werden sie hellhörig. Ein Soldat an der Front, der nicht ganz richtig im Kopf ist, könne ja schließlich auf seine eigenen Leute schießen. Er wird zu einer zweiten Musterung geladen. Sicherheitshalber schicken sie ihn zusätzlich zu einem Nervenarzt. Aber trotz Gehirnstrommessungen Und logischen Denkaufgaben wird nichts fehlerhaftes festgestellt. "Stellen Sie sich nicht so an", ist die einzige Bemerkung des Arztes. Erst Wochen später wird ihm das Ergebnis der Musterung mitgeteilt: T3 an der unteren Grenze der Tauglichkeit, aber eben doch noch tauglich. Das Wichtigste jedoch steht am Ende des Briefes: "Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen". Rechtzeitig schickt Marco seine Widerspruchserklärung ein, aber diese wird abgelehnt. Begründung: ,,Ihr Widerspruch ist nicht fristgerecht bei uns eingegangen." Glücklicherweise hat Marco den Briefumschlag mit dem Poststempel, in dem das Musterungsergebnis lag aufgehoben, und kann so beweisen, dass er die Frist eingehalten hat. Die Bundeswehr entschuldigt sich bei ihm, und das Widerspruchsverfahren wird wieder aufgenommen.
Marco hat keine Lust, zur Bundeswehr zu gehen. Aber dies ist nicht der einzige Grund. Seine tiefe Abscheu gegen alles, was mit der Bundeswehr zu tun hat, macht es ihm unmöglich, die Wehrpflicht zu akzeptieren. Sein ganzes Wesen, seine ganze Persönlichkeit sträubt sich gegen alles Militärische. Wenn er über die Bundeswehr nachdenkt, kann er richtig wütend werden. "Die Bundeswehrzeit ist normalerweise genau in der wichtigen Phase, in der die Persönlichkeit eines jungen Menschen geprägt wird. Wenn man dorthin geht, verändert sich etwas in der Psyche. Das ist unheimlich gefährlich."
So stellt er sich den Vorgang der Einberufung vor: "Du gehst dahin: Kaserne, hohe Mauem, Schusswaffengebrauch, und du weißt nicht, was passiert. Bundeswehr - wir sind da. Reine Einschüchterung! Du gibst beim Pförtner deine Menschenwürde ab und du bist nur noch ein Stückchen Dreck."
Irgendwann wird Marco wieder zur Musterungskammer der Wehrbereichsverwaltung geladen. Das erste, was ihm zu diesem Ort einfällt, sind die Paternosteraufzüge: "Die hatten da schöne Paternoster, da konnte man in der obersten Etage drin stehen bleiben und gucken, ob man dabei Kopf steht, aber das war nicht." Er muss schließlich in eine Art Gerichtsverhandlung, bei der er noch mal seine Widerspruchsbegründungen vorbringen muss. Dann zeigen ihm die Beamten ein Buch: "Sehen Sie, diese und diese Krankheiten haben Sie, und hier steht drin, mit welchem Tauglichkeitsgrad dies 'honoriert' wird". Marco vergleicht das mit einem "Münzkatalog, wo glänzende Münzen, die gerade aus der Presse kommen, den höchsten Wert erreichen; und dann gibt es Abstufungen... genauso ist es!" Seine Krankheiten reichen für die Untauglichkeit nicht aus. Sein Widerspruch wird abgelehnt.
Ein anderer hätte hier vielleicht auf gegeben. Aber Marco nicht. Er erkundigt sich nach den nächsten möglichen Schritten. Gegen die Widerspruchsablehnung kann ein drittes Mal Einspruch erhoben werden. Marco geht diesen Weg nicht, denn dazu müsste er beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Bundeswehr verklagen." Ich müsste meine Klage also gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, krass formuliert; und das war mir doch zu heikel. Das hörte sich schon ganz nach 'Verfassungsgegner' an, obwohl ich das nicht bin. Ich richte mich ja nicht gegen die Verfassung, wenn ich der Meinung bin, nicht wehrdiensttauglich zu sein."
Die Wehrpflicht ist im Grundgesetz verankert. Sein Rechtsempfinden aber stimmt nicht damit überein. "Es kann nicht rechtmäßig sein, wenn man ein Jahr zwangsweise weggenommen bekommt. Das ist ein Recht, das aus früheren Zeiten kommt. Das hat heute nichts mehr hier zu suchen."
Seiner Meinung nach ist das Grundgesetz was die Wehrpflicht betrifft voller Widersprüche. Die Würde des Menschen ist unantastbar." Der Wehrdienst ist eine Verletzung der Menschenwürde." Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. ,Menschen sind Individuen, die sich entfalten wollen und die geachtet werden müssen. Aber genau das passiert bei der Bundeswehr nicht." Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Allerdings mit der Einschränkung: In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das Wehrdienstgesetz gehört zu jenen.
1990. Marco ist 20 Jahre alt und hat sein Studium angefangen. Sein Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Studiums wird abgelehnt: "Tja, wenn Sie vor einem halben Jahr gekommen wären, hätten wir das machen können. Aber das Gesetz ist leider geändert worden." Marco erinnert sich schaudernd an diese Zeit: "Ich war plötzlich wieder 'schwebend', sie hätten mich damals einziehen können." Im darauffolgenden Frühjahr ist es dann fast soweit: Er wird zu der sogenannten Eignungsprüfung, auch "Idiotentest" genannt, den jeder Wehrdiensttaugliche absolvieren muss, geladen. "Das war zu einer ganz unchristlichen Zeit, um halb acht oder so. Dazu hatte ich natürlich keine Lust. Ich hatte damals im Frühjahr auch noch ein Amphibienschutzprojekt, habe Kröten von der Straße gesammelt und zum Teich getragen, und das war mir ehrlich gesagt wichtiger, als zu so einem Idiotentest zu gehen." Also sagt er kurzerhand ab, mit der Begründung, es gebe zu dem festgesetzten Termin überhaupt keine Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Die Beamten schlucken diese Entschuldigung, und Marco bekommt einen Termin einige Wochen später, zu einer späteren, "gemütlicheren" Uhrzeit. Nachdem er den Test bestanden hat, hört er lange Zeit nichts mehr von der Bundeswehr.
Währenddessen hat die Studienzeitklausel bei ihm angesetzt: Wenn man ein Drittel der Regelstudienzeit hinter sich hat, kann man für die restliche Zeit des Studiums auf Antrag zurückgestellt werden. Er muss also nun regelmäßig seine Studienbescheinigung als Beweis für sein Studium einschicken. Einmal vergisst er es. Sofort kommt ein Brief: "Sie wurden aufgefordert, regelmäßig den Fortbestand ihres Zurückstellungsgrundes nachzuweisen. Diesem Aufruf sind sie nicht gefolgt." Dann folgen in einer Liste die Strafen, die darauf stehen: so und so viele Monate Gefängnis, so und so viele Tausend Mark Geldstrafe. "Da kriegt man einen Riesenschreck, wenn man diesen persönlich mit Schreibmaschine getippten Brief bekommt und die ganzen Bestrafungsmöglichkeiten sieht. Erst am Ende des Briefes steht dann: 'Bitte schicken Sie Ihre Studienbescheinigung innerhalb der nächsten 14 Tage ein, ansonsten muss von den oben genannten Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Nun, das hätten sie auch gleich sagen können."
Marcos Studium neigt sich dem Ende zu. Er macht sein Diplom. Mit dem Ausscheiden aus dem Studentenleben erlischt jedoch auch sein Zurückstellungsgrund, und die Angst vor der Bundeswehr fängt wieder an. Kurz vor Heiligabend 1994 1iegt bei ihm im Briefkasten ein Benachrichtigungsschein für ein Einschreiben. "Das kann nur die Bundeswehr sein", denkt er sofort. Weil er sich das Weihnachtsfest nicht verderben möchte, geht er erst eine Woche danach zur Post. Seine schlimmste Befürchtung hat sich bewahrheitet: der Einberufungsbescheid.Im April 1995 soll er eingezogen werden. Für nächsten Tage ist er völlig niedergeschlagen. Aber dann versucht er, alle Möglichkeiten zu durchdenken, stellt schließlich einen Plan für sein zukünftiges Vorgehen auf.
Oft wird ihm die Frage gestellt, weshalb er auch den "friedlichen" Zivildienst ablehnt. Den Zivildienst an sich findet er nicht ganz schlimm, denn dort habe man es ja mit "normalen" Menschen zu tun. " Aber das ändert für ihn nichts an Tatsache, dass diese Dienste, egal ob Bundeswehr oder Zivildienst Zwangsdienste darstellen. "Man wird ja gezwungen, ohne dass man sich eigentlich dagegen wehren kann, mindestens ein Jahr seines Lebens für die beszu opfern. Das ist Freiheitsentzug."
Zunächst legt Marco Widerspruch ein, mit der Begründung, er brauche eine neue Musterung, da die letzte schon sechs Jahre zurück liege und inzwischen neue Krankheiten hinzugekommen seien. Seine Verzögerungstaktik wirkt sich aus. Die Bürokraten in Bundeswehrverwaltung brauchen wieder einige Wochen, bis sie ihm einen Musterungstermin geben können. Leider hat Marco an diesem Tag starke Kopfschmerzen, so stark, dass er nicht zur Musterung erscheinen kann. Und die hat er wirklich; der andauernde Stress durch das Damoklesschwert der Bundeswehr, das ständig über ihm schwebt, zerrt an den Nerven. Er beantragt in einem höflichen Brief einen neuen Musterungstermin, mit dem Zusatz, sie mögen bei der Terminerteilung berücksichtigen, dass er am ersten Februar für acht Wochen verreise. Der erste Februar ist genau ein Tag, nachdem Marco den Brief abgeschickt hat. Der nächste Termin kann also frühestens in acht Wochen sein. Was die Bundeswehr allerdings nicht weiß: Während der ganzen acht Wochen bleibt Marco zu Hause.
Der nächste Termin kommt tatsächlich acht Wochen später. "Hoffentlich hab' ich an dem Tag keine Kopf1 schmerzen. Ich muss ja endlich mal dahin, sonst drehen die nachher völlig durch." Nach der ziemlich oberflächlichen Musterung bekommt er von einem der Ärzte einen entscheidenden Tipp: "Hören Sie, haben Sie mal daran gedacht sich das operieren zu lassen?" "Nein, während des Studiums hatte ich überhaupt keine Zeit dafür" "Nun, verstehen Sie mich nicht falsch, ich meine das so: Wenn Sie sich entscheiden operieren zu lassen, dann müssen wir das akzeptieren, und dann werden Sie ein halbes Jahr für die Operation vom Bund zurückgestellt." "Und was ist, wem ich die Operation dann kurzfristig absage?" "Auch das müssen wir akzeptieren. Sie können sich dann einen anderen Termin legen lassen, dann werden Sie noch ein halbes Jahr zurückgestellt." Ein weiterer Grund gegen das ein Jahr, das man dem Staat zur Verfügung stellen muss, ist für ihn der finanzielle Aspekt. "Man darf jetzt nicht das Anfangsgehalt sehen, das man durch das eine Jahr verliert. Das Anfangsgehalt würde ich auch bekommen, wenn ich zur Bundeswehr ginge. Was mir aber fehlt, ist das letzte Jahr, das Jahr vor der Rente. Und das ist eine Menge Geld, die mir weggenommen wird. "Nach seinem Studium hat er sofort eine kleine Arbeitsstelle gefunden. Dreitausend Mark sind für ein Anfangsgehalt zwar auch nicht sehr viel, aber immerhin weit mehr als was man bei der Bundeswehr verdienen würde.
Inzwischen ist der Einberufungstermin immer näher gerückt. Durch das Musterungsverfahren aber ist es auch sehr knapp für die Bundeswehrverwaltung geworden. Nach der Musterung vergehen wieder Wochen, bis das Ergebnis vorliegt, das man wiederum anfechten kann. Und bevor das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann niemand eingezogen werden. Als Marco also nach dem Einberufungsbescheid fragt, bekommt er die Antwort: "Ja, den haben wir aus organisatorischen Gründen zurückgezogen." Die Bundeswehr hat keine andere Chance.
Gestern hat Marco wieder eine Benachrichtigung für ein Einschreiben bekommen. Noch hat er es nicht abgeholt. Was wird es wohl sein? "Entweder bin ich ausgemustert worden, aber so optimistisch bin ich nicht, oder es ist wieder mal T3 geworden, und ich bekomme einen neuen Einberufungsbescheid". Dagegen könnte er dann noch mal Widerspruch einlegen. Dann wird er wieder gemustert. Zweimal kann ein Musterungsergebnis angefochten werden, beim dritten Mal muss man vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. "Ich würde es mittlerweile tun, denn bei mir geht es jetzt um alles. Und selbst, wenn ich verliere, habe ich Zeit gewonnen. Was kostet es? Es kostet 2000 Mark, das ist lächerlich, gemessen an dem Geld, das ich verlieren würde, wenn ich hingehen müsste."
Aber das wird Marco höchst wahrscheinlich gar nicht nötig haben. Er hat sich seine Strategie bis ins letzte ausgerechnet. Im schlimmsten Falle wird er die Widerspruchsfristen voll ausnutzen. Das sind zwei Wochen. Dann rechnet er damit, dass sie mindestens eine Woche brauchen, um den Widerspruch zu bearbeiten. Die nächste Nachmusterung wird dann frühestens noch eine Woche danach stattfinden. Er kann ihnen bei der Musterung Probleme bereiten, so dass sie ihn zu verschiedenen Fachärzten schicken müssen. Dafür hat er wieder einen Monat Zeit. Die Ärzte, hofft er, werden wiederum Wochen brauchen, um ein Gutachten auszuarbeiten und es zum Kreiswehrersatzamt zu schicken. Wieder ein Monat mehr, der ihn zum Ausspielen seines größten Trumpfes verhilft: Vor kurzem hat er wieder ein Studium nur wegen der Bundeswehr angefangen, und es dauert nicht mehr lange, bis wieder ein Drittel der Regelstudienzeit abgelaufen ist. " Wenn die mich unbedingt haben wollen, muss ich eben studieren, bis ich 27 bin".
Marco hält viel auf sich. Wahrscheinlich zu Recht: Mit seinen guten Noten, der hervorragenden Diplomarbeit und seiner Kreativität hätte er beste Aussichten für gute Jobs. Aber er kann sich nicht auf eine wirklich gute, dauerhafte Stelle bewerben, bevor er 27 ist. Keine Firma würde jemanden nehmen, der vielleicht noch zur Bundeswehr muss. Daraus zieht er weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen: "Die Leute, die gut sind, die kreativ sind, sind meistens die, die sich über alles mögliche Gedanken machen. Und ich schätze, dass sehr viele von diesen Leuten das gleiche wie ich zu versuchen. Nur, solange sie nicht endgültig die Bundeswehr los sind, also ausgemustert oder 27 sind, dürfen sie nicht vernünftig arbeiten. Das ist verpufftes Potential! Das, wovon unsere Industrie lebt, von Forschung und Entwicklung, von Kreativität, all das wird durch die Bundeswehr gehemmt. Was da für ein Schaden entsteht!"
So ungewiss auch die nächsten zwei Jahre für ihn sind, eins weiß er schon sicher. Wenn er die Bundeswehr endgültig los ist (beziehungsweise sie ihn), wird er als aller erstes eine riesen Fete schmeißen.
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