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Berufliche Weiterbildung

Aufgrund einer besonderen Fürsorgepflicht bietet das Bundesministerium der Verteidigung allen Grundwehrdienstleistenden (GWDL) und freiwillig zusätzlichen Wehrdienstleistenden (FWDL) die Möglichkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und grundsätzlich außerhalb der Dienststunden an allgemein- und berufsbildenden Förderungsmaßnahmen teilzunehmen.

Die Berufsförderung für GWDL und FWDL umfasst:

  • die Teilnahme an allgemeinen Wehrgängen der Bundeswehrfachschulen,
  • die Teilnahme an allgemein- und fachberuflichen Arbeitsgemeinschaften des Berufsförderungsdienstes,
  • die Teilnahme an allgemeinberuflichen Kursen und am allgemeinberuflichen Fernunterricht, an Fachkursen, am fachberuflichen Fernunterricht und am Fernstudium in Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr,
  • die Ausleihe von allgemeinberuflicher und fachberuflicher Literatur.

Sollte der GWDL oder FWDL Unterstützung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes benötigen, steht die Stellenbörse des Berufsförderungsdienstes zur Verfügung. Besonders interessant für die GWDL sind die neben der qualifizierten Beratung speziell auf die Belange der Soldaten hin konzipierten Arbeitsgemeinschaften. Hier wird u.a. ein ständiges Angebot an allgemeinbildenden und fachberuflichen Kursen, Fremdsprachen, EDV u.s.w. vorgehalten.

Die Förderung GWDL und FWDL darf die Kostenhöchstgrenze von 650,- EUR grundsätzlich nicht übersteigen.

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören vor allem:

  • Kurs-, Lehrgangs-, Studiengebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren Fahrkosten
  • Bei Teilnahme an Maßnahmen von Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr kann ein Zuschuss in Höhe von 80% der Kosten gewährt werden.
  • Die Fahrkosten werden unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 15,- EUR pro Maßnahmemonat bei Vorliegen der Voraussetzungen erstattet.
  • Die militärische Dienstzeit kann bei einem entsprechenden Einsatz als Praktikum für ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium angerechnet werden.
  • Voraussetzung ist das Führen eines Praktikantenbuchs, dessen Form bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Praktikantenamt abgesprochen werden sollte.
  • Weiterhin werden einige Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes auf ein abzuleistendes Praktikum angerechnet. Nähere Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst.
 
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