Neuordnung des Grundwehrdienstes im Rahmen der Reform der Bundeswehr
Der Auftrag der Bundeswehr kann auch in Zukunft nur durch die allgemeine Wehrpflicht sichergestellt werden.
Als Teil der sicherheitspolitischen Vorsorge ist daher weiterhin unverzichtbar. Durch den Regierungsbeschluss
vom 25. Juli 2001 wird sich der Wehrdienst allerdings in wesentlichen Bereichen verändern.
Verkürzung des Wehrdienstes
Die veränderte sicherheitspolitische Lage erlaubt es, den Grundwehrdienst zu verkürzen.
Ab dem 1.1.2002 wird die Dauer des Wehrdienstes von 10 auf neun Monate verringert. Unverändert
bestehen bleibt die Möglichkeit, freiwillig bis zu 23 Monate Wehrdienst zu leisten.
Die zweimonatige Verfügungsbereitschaft für gediente Wehrpflichtige entfällt künftig
ebenso wie die Heranziehung von Wehrpflichtigen mit dem Tauglichkeitsgrad "T7".
Flexibilisierung des Wehrdienstes
Während bislang der Grundwehrdienst grundsätzlich an einem Stück abgeleistet werden musste,
wird künftig zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, ihn in Abschnitte aufzuteilen. Dabei werden
zunächst in einem durchgehenden sechsmonatigen Abschnitt militärisches Grundwissen und
soldatische Grundfertigkeiten vermittelt. Die verbleibenden drei Monate können in zwei Abschnitten von
jeweils sechs Wochen abgeleistet werden. Dies kann innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren geschehen.
Man wird aber nach wie vor nur einmal zum Wehrdienst einberufen.
Durch diese Regelungen soll der Wehrdienst den persönlichen und beruflichen Belangen des Wehrpflichtigen
besser Rechnung tragen.
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