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Die Musterung

Die Kreiswehrersatzämter dienen der Erfassung, Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen.

Falls du vorab einige grundsätzliche Informationen zur Erfassung, dem Musterungstermin und der Wehrpflicht erhalten möchtest, so lies bitte auf dieser Seite weiter. Wenn du den genauen Ablauf der Musterung erleben willst, dann besuch das virtuelle Kreiswehrersatzamt.

 
Jeder Wehrpflichtige wird bei seiner
Musterung gründlich vom Musterungsarzt
des KWEA untersucht.

Nach § 12 a Abs. 1 GG i.V.m. dem Wehrpflichtgesetz sind alle Männer, dieDeutsche und mindestens 18 Jahre alt sind, soweit sie ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, wehrpflichtig. Für Deutsche, die im Ausland wohnen, gelten besondere Regelungen. Der Grundwehrdienst dauert momentan 10 Monate.

Hinweis:
Männer, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit/-en eines anderenStaates besitzen (Doppel-/Mehrstaatler), unterliegen bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in vollem Umfang der Wehrpflicht.

Weitere Fragen hierzu beantwortet dir dein zuständiges Kreiswehrersatzamt.

 

Mit der Erfassung geht es los

Im Alter von ca. 17 Jahren wird dir dein Einwohnermeldeamt mitteilen, dass es deine persönlichen Daten den Wehrersatzbehörden zur Verfügung stellt. Du erhältst einen Berichtigungsbogen, in dem du die übermittelten Daten überprüfen kannst. Die Erfassung dient dem Zweck, den Personenkreis festzustellen, der der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt.

Einige Zeit später bekommst du vom Rechenzentrum der Bundeswehr einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, in dem du gebeten wirst, deinem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen, ob und wie lange du dich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest.

Bitte informiere dein Kreiswehrersatzamt auch in folgenden Fällen:

  • Du bist arbeitslos
  • Du bist schwerbehindert
  • Du bist bereits im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet
  • Du möchtest befreit werden, weil zwei deiner Brüder den vollen Grundwehr- bzw. Zivildienst bereits geleistet haben
  • Du bist Spätaussiedler und innerhalb der letzten zwei Jahre in die Bundesrepublik zugezogen
  • Du hast von der Bundeswehr bereits eine Personen-Kennziffer erhalten

Mit Hilfe der von dir gemachten Angaben wird dein Musterungstermin bestimmt. Die Musterung findet regelmäßig im letzten Jahr deiner Berufs- oder Schulausbildung statt, damit du möglichst zeitnah im Anschluss an diesen Termin einberufen werden kannst. Zur Durchführung deiner Musterung erhältst du eine schriftliche Ladung.

Hinweis:
Bitte bringe zur Musterung deinen Personalausweis oder Reisepass, kurze Bade-/Sporthose und Badeschuhe und - soweit vorhanden - die im Ladungsschreiben aufgeführten Unterlagen und Nachweise mit.
Du wirst ca. fünf bis sechs Stunden im Kreiswehrersatzamt verbringen.

 
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