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Die Geschichte der Wehrpflicht

Die allgemeine Wehrpflicht entsteht in Deutschland im Zuge der Freiheitskriege gegen das napoleonische Frankreich, vollzieht damit aber zugleich nach, was das revolutionäre Frankreich bereits vorgezeichnet und zur Grundlage seiner frühen militärischen Erfolge gemacht hatte. Die preußischen Heeresreformer um Gneisenau, Scharnhorst und Boyen erklären die Verteidigung des Vaterlands zur sittlichen Pflicht jeden Bürgers, erheben damit aber zugleich den Soldatenberuf zu einem für ehrbare Bürger angemessenen Stand.

Die restaurativen Strömungen nach 1815 führen dazu, dass im Verlaufe des 19. Jahrhunderts die Wehrpflicht immer mehr dazu dient, breite Schichten der Bevölkerung zu militarisieren. Dazu wird insbesondere das Instrument der Reserveoffizierkarriere genutzt; im kaiserlichen Deutschland ist ein Reserveoffizierdienstgrad Ausweis gehobener gesellschaftlicher Existenz.

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Rekruten bei der Bundeswehr.

Nach dem Ersten Weltkrieg wird Deutschland im Versailler Vertrag die allgemeine Wehrpflicht verboten. Die Folge ist unter anderem eine weitgehende Isolierung der Armee von der bürgerlichen Gesellschaft und eine indifferente Haltung der Streitkräfte gegenüber dem demokratischen System ("Staat im Staate").

Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das nationalsozialistische Deutschland (1935) markiert daher den offenen Bruch mit dem Versailler Vertrag. Sie schafft die Grundlage für das Massenheer, das ab 1939 im Zweiten Weltkrieg für expansive Ziele eingesetzt wird.

Bei der Diskussion um einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag wird bereits 1950 (Himmeroder Denkschrift) von einem Wehrpflichtheer ausgegangen, weil nur so die beabsichtigte Truppenstärkeerreicht werden kann, und weil auf diese Weise eine engere Verbindung der neuen deutschen Streitkräfte mit dem parlamentarisch-demokratischen System erreicht werden soll.

In der DDR wird die Wehrpflicht ersteingeführt, nachdem der Bau der Berliner Mauer 1961 den Wehrpflichtigenden Ausweg der Flucht in den Westen versperrt hat.

 

Überblick über die Dauer des Grundwehrdienstes seit Aufstellung der Bundeswehr

  • 1956 - 1961: 12 Monate

  • 1962 - 1971: 18 Monate
    Begründet wird die Heraufsetzung durch die damalige Spannungssituation in Europa, die sich durch die Errichtung der "Berliner Mauer" 1961 verschärft hatte.

  • 1972 - 1985: 15 Monate

  • 1986 - 1988: 18 Monate

  • 1989: 15 Monate
    Die 1986 beschlossene Verlängerung des Grundwehrdienstes wird ausgesetzt.

  • 1990 - 1995: 12 Monate
    Diese Regelung gilt rückwirkend für alle Grundwehrdienstleistenden zum 1. Oktober 1989, für alle neu einberufenen Wehrpflichtigen ab 1. Oktober 1990.

  • Seit 1996: 10 Monate
    Es schließt sich eine zweimonatige Verfügungsbereitschaft an. Zudem gibt es die Möglichkeit eines an den Grundwehrwehrdienst anschließenden freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes von mindestens zwei und höchstens 13 Monaten

 
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