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Die soziale Absicherung bei der Bundeswehr

Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosigkeit vor dem Wehrdienst
Arbeitsplatzschutz
Beschädigtenversorgung
Familienheimfahrten
Kindergeld und Waisenrente
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung und zusätzliche Altersversorgung
Sozialdienst bei der Bundeswehr
Unterhaltssicherung
Wehrsold
Wohngeld

Arbeitslosenversicherung

Der Bund zahlt zur Erhaltung möglicher Ansprüche auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz - u.a. Arbeitslosengeld - während des Grundwehrdienstes Beiträgezur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt jedoch nicht, wenn jemand in den letzten zwei Monaten vor Dienstantritt noch Schüler war oder ein Studium unterbrochen hat. Nähere Auskünfte über deine Ansprüche nach Beendigung des Grundwehrdienstes erhältst du bei den Arbeitsämtern. Zur Begründung und Wahrung deiner Ansprüche musst du dich

  • bei Arbeitslosigkeit vor Ableistung des Wehrdienstes sofort beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden,

  • bei Arbeitslosigkeit nach Entlassung aus der Bundeswehr sofort unter Vorlage der Drittausfertigung der Wehrdienstbescheinigung beim Arbeitsamt, das du über deine Ansprüche unterrichtet, arbeitslos melden,

  • falls du damit rechnest, dass du nach Beendigung des Grundwehrdienstes arbeitslos wirst, rechtzeitig vor deiner Entlassung aus der Bundeswehr mit der Stellenvermittlung des zuständigen Arbeitsamtes in Verbindung setzen.

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Arbeitslosigkeit vor dem Wehrdienst

Arbeitslosigkeit führt nicht ohne weiteres zur Einberufung zum Grundwehrdienst, denn das Kreiswehrersatzamterhält darüber keine Angaben vom Arbeitsamt. Arbeitslose solltendaher selbst die Einberufung zum Grundwehrdienst anstreben und beim Kreiswehrersatzamtbeantragen. Geleisteter Grundwehrdienst verbessert die Chancen auf demArbeitsmarkt erheblich.

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Arbeitsplatzschutz

Wie sicher ist dein Arbeitsplatz?Damit du als Arbeitnehmer durch den Wehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis hast, ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt, dass ein Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes ruht. Die Pflichten zur Arbeitsleistung wie Entlohnung sind aufgehoben, jedoch bleibst du Angehöriger deines Betriebes.

Für Wehrpflichtige gilt ein besonderer Kündigungschutz. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Entlassung aus dem Grundwehrdienst darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Ausnahmen davon gelten für Kündigungen durch Arbeitgeber von Kleinbetrieben (5 Arbeitnehmer oder weniger) oder "aus wichtigem Grund", wenn Umstände vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Der Arbeitgeber darf jedoch niemals aus Anlaß des Wehrdienstes kündigen.

Wie kann man feststellen, ob eine Kündigung nicht aus Anlaß des Wehrdienstes erfolgt ist? Wenn es hierüber zum Streit kommt, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er nicht gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz verstoßen hat. Kann er dies nicht, ist die Kündigung nichtig, d.h. das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Nach der Entlassung aus dem Wehrdienst bist du verpflichtet, sich sofort wieder bei Ihrem Arbeitgeber zurück zu melden. Dies darfst du nicht versäumen, wenn du Nachteile vermeiden willst.

Durch die wehrdienstbedingte Abwesenheit dürfen dir weder berufliche noch betriebliche Nachteile entstehen. Die Grundwehrdienstzeit wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeits zeitvoll angerechnet. Bei Auszubildenden und sonstigen in der Berufsausbildung Beschäftigten wird die Grundwehrdienstzeit jedoch erst nach Abschlußder Ausbildung auf die Berufszugehörigkeitszeit angerechnet. Durch den Grundwehrdienst unterbrochene Ausbildung- und Probezeiten verlängern sich um die Dauer des geleisteten Wehrdienstes.

Haben Sie Ihren Arbeitsplatz im Ausland (dort gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht), ist es ratsam, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber einen vertraglichen Arbeitsplatzschutz zu vereinbaren.

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Beschädigtenversorgung

Während des Wehrdienstverhältnisses erhältst du für die Folgen einer Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich, sofern eine nicht nur vorübergehende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 25 Prozent vorliegt. Sachschäden, die bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes eingetreten sind, können dir nach dem Soldatenversorgungsgesetz ersetzt werden.
Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erhältst du wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung (einschl. Heilbehandlung) durch das Versorgungsamt. Für eine Gesundheitsstörung, die nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung, aber bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses heilbehandlungsbedürftig ist, erhältst du im allgemeinen auf Antrag Heilbehandlung bis zur Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Ist die Gesundheitsstörung mit Arbeitsunfähigkeit verbunden, wird daneben Versorgungskrankengeld gewährt.

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Familienheimfahrten

Deine Fahrten zwischen Gemeinschaftsunterkunft und Wohnung werden weitgehend durch kostenlose Benutzung der Eisenbahn oder Gewährung von Reisebeihilfen bei notwendiger Inanspruchnahme eines anderen Beförderungsmittels unterstützt. Nähere Auskünfte erhältst du bei deinem Truppenteil.

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Kindergeld und Waisenrente

Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen sowie Kinderzuschuss und Waisenrente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen für den Wehrpflichtigen selbst können für die Dauer des Wehrdienstes nicht beansprucht werden. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den Wehrdienst unterbrochen oder verzögert, so können die genannten Leistungen auch für einen dem Grundwehrdienst entsprechenden Zeitraum über das 27. Lebensjahr des Wehrpflichtigen hinaus gezahlt werden.

Kindergeld oder (andere) kindergeldähnliche Leistungen für Kinder des Wehrpflichtigen werden während des Wehrdienstes von der Stelle weitergezahlt, die vor der Einberufung für die Zahlung zuständig war.

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Krankenversicherung

Was wird aus deiner Krankenversicherung? Der Bund zahlt für dich während des Grundwehrdienstes die Beiträge zur Krankenversicherung. Hierzu ist folgendes zu beachten:

Stelle zunächst fest, ob und wo du versichert bist.

Bist du aufgrund einer Beschäftigung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so musst du den Einberufungsbescheid unverzüglich deinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser ist verpflichtet, den Beginn und später die Beendigung des Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. Während des Grundwehrdienstes erhältst du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Deine eigenen Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ruhen. Ansprüche aus der Familienversicherung bleiben jedoch bestehen.

Bist du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet (eine unterlassene Meldung solltest du sofort nachholen), musst du den Einberufungsbescheid unverzüglich dem Arbeitsamt vorlegen. Das Arbeitsamt hat den Beginn des Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse zu melden. Die Beendigung des Wehrdienstes ist ebenfalls dem Arbeitsamt anzuzeigen, damit die zuständige Krankenkasse entsprechend unterrichtet wird.

Bist du freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann musst du selbst den Beginn und später die Beendigung des Wehrdienstes der Krankenkasse mitteilen.

Warst du durch deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (z.B. als Schüler) oder endete dein Arbeitsverhältnis vor Beginn des Wehrdienstes, ohne dass du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet bist und von dort Leistungen erhältst, solltest du eine eigene freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründen. Zur Aufrechterhaltung deines Krankenversicherungsschutzes während des Wehrdienstes und für die Zeit danach wird dringend empfohlen, sich vor Dienstantritt bei der Krankenkasse zu vergewissern, ob das Krankenversicherungsverhältnis fortbesteht oder eine freiwillige Versicherung beantragt werden muss. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden vom Bund getragen. Der Beitritt zu einer freiwilligen Versicherung ist innerhalb von 3 Monaten der Krankenkasse anzuzeigen.

Bist du privat krankenversichert, so setze dich sofort mit deiner Krankenversicherung in Verbindung und beantrage das Ruhen der Versicherung. Die für die Zeit des Ruhens ermäßigten Beiträge werden auf Antrag im Rahmen der Unterhaltssicherung als Sonderleistung erstattet.

Gesetzliche Träger der Krankenversicherung sind Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Seekrankenkasse,landwirtschaftliche Krankenkasse, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen,z.B. BEK, Technikerkrankenkasse, DAK, Kaufmännische Krankenkasse Halle(KKH) usw.

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Pflegeversicherung

Deine entsprechend der Krankenversicherung bestehende soziale Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die Beiträge zahlt der Bund. Bist du in einer privaten Pflegeversicherung versichert, werden dir die Beiträge auf Antrag im Rahmen der Unterhaltssicherung erstattet.

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Rentenversicherung und zusätzliche Altersversorgung

Für die Dauer des Grundwehrdienstes unterliegst du der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch für Grundwehrdienstleistende, die vor dem Dienstantritt noch nicht versicherungspflichtig waren (z.B. Schüler).

Der Bund zahlt die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherungsträger. Bringe bitte den Nachweis über deine Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Dienstantritt mit, falls du diesen Nachweis nicht bereits bei der Musterung vorgelegt hast. Ist für dich noch keine Versicherungsnummer vergeben worden, so wird von der Bundeswehr das Notwendige veranlasst.

Warst du am Tage vor Beginn Deines Wehrdienstes Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung deiner Berufsgruppe und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, so werden dir die Beiträge auf Antrag in der Höhe, wie sie für die gesetzliche Rentenversicherung anfallen würden, erstattet. Leistest du freiwillig Beiträge zu einer anderen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (z.B. Lebensversicherung), werden dir diese ebenfalls auf Antrag erstattet. Voraussetzungen bei einer Lebensversicherung sind jedoch, dass diese bei Beginn des Wehrdienstes mindestens zwölf Monate bestanden hat, in der Regel eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr hat, du Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter im Erlebensfall bist und dein Arbeitgeber nicht zur Zahlung der Beiträge verpflichtet ist. Die freiwillige Leistung zu einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung muss in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Grundwehrdienstes aus eigenem Arbeitseinkommen oder aus eigenen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistung geleistet worden sein. Erstattungsanträge sind bei der für deinen Hauptwohnsitz zuständigen Wehrbereichsverwaltung, spätestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Grundwehrdienstes, zu stellen. Antragsvordrucke erhältst du bei der Truppe.

Besteht für dich eine zusätzliche betriebliche oder überbetriebliche Alters- oder Hinterbliebenenversorgung, so hat der Arbeitgeber für die Dauer des Grundwehrdienstes die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) weiterzuzahlen.

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Sozialdienst der Bundeswehr

Die Sozialberater informiert dich während des Wehrdienstes über Fragen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zu Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, zum Erhalt des Arbeitsplatzes und zur Versorgung im Krankheitsfalle bei einer Wehrdienstbeschädigung. Sie stehen dir mit fachkundigem Rat zur Seite und unterstützen dich beim Stellen von Anträgen auf Leistungen.

Die Sozialarbeiter helfen dir insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Partnerschaftsproblemen oder sonstigen familiären Angelegenheiten.

Alle Mitarbeiter des Sozialdienstes der Bundeswehr sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Unterhaltssicherung

Was wird aus deinen Zahlungsverpflichtungen während des Grundwehrdienstes?

Als Soldat erhältst du Wehrsold. Damit kannst du die Aufwendungen für den persönlichen Bedarf des täglichen Lebens bestreiten. Für den Unterhalt deiner Familie und für sonstige besondere Aufwendungen, die während des Grundwehrdienstes notwendig sind, können folgende Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Betracht konmen:

Wenn du verheiratet bist, werden deiner Ehefrau und deinen Kindern laufende monatliche Unterhaltszahlungen gewährt. Sie betragen für die Ehefrau sechzig Prozent und für jedes Kind zwölf Prozent deines bisherigen Nettoeinkommens. Diese Leistungen sind durch Höchstbeträge begrenzt.

Bist du deinen Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet oder Vater eines nichtehelichen Kindes, so werden Einzelleistungen gewährt. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach dem Unterhalt, den du vor der Einberufung erbracht hast bzw. erbringen müsstest, wenn du nicht einberufen worden wärest.

Sonderleistungen im Rahmen von Höchstgrenzen sind vorgesehen für private Kranken- und Pflegeversicherungen, für Hausrat-, allgemeine Haftpflicht- und Unfallversicherungen, jedoch nicht für Kfz-Versicherungen. Das Versicherungsverhältnis muss aber - außer bei Kranken- und Pflegeversicherung - bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate bestehen.

Mietbeihilfe, wenn du alleinstehend und Mieter von Wohnraum bist. Dann werden dir im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen 100 Prozent der Mietkosten erstattet, wenn du dringenden Bedarf an einer eigenen Wohnung hastn oder wenn du deine Wohnung bereits 6 Monate vor der Einberufung gemietet hast. Alleinstehende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten - ebenfalls bis zu einer Höchstgrenze - 70 Prozent der Mietkosten erstattet, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.

Wirtschaftsbeihilfe, wenn du bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate lang Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebes bist oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

"Härteausgleich", wenn sich für dich bei der Anwendung des Unterhaltssicherungsgesetzes eine besondere Härte ergeben würde. In Betracht kommen kann hier z.B.eine Kreditkostenbeihilfe, wenn du vor Zugang des Einberufungsbescheides Darlehensverpflichtungen eingegangen bist. Gewährt wird ein Zuschuß zu den Kosten, um die sich dein Darlehen infolge des Wehrdienstes verteuert (z.B. Zuschuss zu den Stundungskosten).

Erstattung der Garagenmiete für die Dauer des Wehrdienstes, wenn du dein Kraftfahrzeug wegen des Wehrdienstes abgemeldet hast.

Wo und wann musst Di die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen?
Die Leistungen beantragst du bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Zuständig ist die Stadt- oder Landkreisverwaltung deines Hauptwohnsitzes. Den Antrag kannst du schon vor Antritt des Wehrdienstes stellen. Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

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Wehrsold

Derzeit erhältst du während des Grundwehrdienstes Wehrsold von mindestens 7,41 EUR täglich (min. 222,30 EUR monatlich). Zusätzlich erhältst du bei min. 30km Anfahrtsweg zur Kaserne einen Mobilitätszuschlag in Höhe von 0,51 EUR je Entfernungskilometer, maximal aber 204 EUR. Weiterhin wird unter Berücksichtigung von 10 dienstfreien Tagen im Monat 59,80 Euro Verpflegungsgeld ausgezahlt. Jährlich gibt es ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 172,56 EUR. Bei Beendigung des vollen Grundwehrdienstes erhältst du ein Entlassungsgeld in Höhe von 690,24 EUR.

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Wohngeld

Alleinstehende Grundwehrdienstleistende können für ihre Mietwohnung grundsätzlich kein Wohngeld beanspruchen. Zur Sicherung ihres Wohnbedarfs ist Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehen.

Verheiratete Grundwehrdienstleistende sollten vorsorglich einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung des Heimatortes stellen. Lebst du bei deinen Eltern und trägst du finanziell zum Familienunterhalt bei, so kann durch den Wegfall Ihres Beitrages für deine Eltern evtl. ein Anspruch auf Wohngeld entstehen oder ein bestehender Anspruch sich erhöhen. Vorsorglich sollten deine Eltern sich darüber bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren.

 
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